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Bußgeldbescheid erhalten? – Welche Fehlerquellen es gibt und wie Sie Einspruch einlegen

Ein Bußgeldbescheid im Briefkasten kann erst mal beunruhigen – vor allem, wenn die Uhr für den Einspruch bereits läuft. Wir prüfen Ihren Bescheid kostenfrei und sagen Ihnen, ob sich ein Einspruch lohnt.

Geprüft von Verkehrsrechtsexperte Steffen Klug

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Schnelle Lösung für Ihren Fall

Das Wichtigste in Kürze

  • Gegen einen Bußgeldbescheid können Sie grundsätzlich innerhalb von zwei Wochen nach der Zustellung Einspruch einlegen.

  • Notieren Sie sofort das Zustellungsdatum und bewahren Sie den Umschlag auf. Für die Frist zählt der Zugang, nicht das Datum auf dem Bescheid.

  • Seit dem 1. Juli 2026 beträgt die Verfolgungsverjährung für typische Verkehrsordnungswidrigkeiten nach § 24 Abs. 1 StVG grundsätzlich sechs Monate (zuvor drei Monate).

  • Behördliche Maßnahmen können die Verjährung unterbrechen. Dann beginnt die jeweilige Frist erneut; entscheidend ist oft die Akte, nicht der Tag, an dem Sie Post erhalten.

  • Ein Schreibfehler, ein fehlendes Foto oder eine fehlende Unterschrift macht den Bescheid nicht automatisch unwirksam. Entscheidend ist, ob Tat und betroffene Person eindeutig bestimmt sind und ob der Vorwurf beweisbar ist.

  • Können Sie die Geldbuße nicht sofort zahlen, ist ein Einspruch allein deshalb meist nicht der richtige Weg. Sie können eine Zahlungsfrist oder Ratenzahlung beantragen.

Ein Bußgeldbescheid kann Geldbuße, Punkte oder ein Fahrverbot festsetzen. Das bedeutet noch nicht, dass Sie den Vorwurf ungeprüft akzeptieren müssen. Wichtig ist jetzt ein ruhiger Blick auf Zustellung, Tatvorwurf, Beweismittel und Fristen. Dieser Ratgeber erklärt Ihnen Schritt für Schritt, wie das Verfahren funktioniert, was sich zum 1. Juli 2026 bei der Verjährung geändert hat und wann eine genauere Prüfung sinnvoll sein kann.

Sie müssen die Entscheidung nicht allein treffen

Wenn die Einspruchsfrist bereits läuft, können Sie Ihren Bescheid frühzeitig prüfen lassen.

Was ist ein Bußgeldbescheid?

Ein Bußgeldbescheid ist die förmliche Entscheidung der Bußgeldbehörde, mit der sie Ihnen eine Ordnungswidrigkeit vorwirft und eine Geldbuße sowie mögliche Nebenfolgen festsetzt. Typische Fälle sind Geschwindigkeits-, Abstands-, Rotlicht-, Handy- oder Parkverstöße.

Eine Ordnungswidrigkeit ist keine Straftat. Deshalb spricht das Gesetz von einer Geldbuße und nicht von einer Geldstrafe. Trotzdem kann der Bescheid spürbare Folgen haben: Neben dem Geldbetrag können Gebühren, Punkte im Fahreignungsregister oder ein Fahrverbot hinzukommen.

Definition: Bußgeldbescheid

Der Bußgeldbescheid schließt das behördliche Bußgeldverfahren zunächst ab. Legen Sie rechtzeitig Einspruch ein, wird der Bescheid nicht rechtskräftig. Die Behörde prüft den Fall erneut und kann ihn anschließend an das Amtsgericht abgeben.

Was sollten Sie nach der Zustellung sofort prüfen?

Sie sollten zuerst das Zustellungsdatum sichern und danach Bescheid, Vorwurf und persönliche Daten geordnet prüfen. Die Zwei-Wochen-Frist für den Einspruch beginnt mit der wirksamen Zustellung.

Schreiben Sie auf den Umschlag, an welchem Tag Sie ihn im Briefkasten gefunden haben, und bewahren Sie ihn zusammen mit dem Bescheid auf.

Prüfen Sie anschließend, ob Tatort, Tatzeit, Fahrzeug, Fahrtrichtung und die beschriebene Handlung zu Ihrer Erinnerung passen. Zahlen Sie nicht vorschnell, wenn Sie den Vorwurf prüfen lassen möchten; eine Zahlung ersetzt zwar nicht automatisch einen Rechtsmittelverzicht, kann die praktische Klärung aber unnötig erschweren.

Achtung: Zwei Wochen ab Zustellung

Der Einspruch muss innerhalb von zwei Wochen bei der Behörde eingehen. Es genügt nicht, den Brief erst am letzten Tag zur Post zu geben. Ist die Frist unverschuldet versäumt worden, kann ausnahmsweise eine Wiedereinsetzung nach § 52 OWiG in Betracht kommen.

Beispiel: Frau Neumann berechnet die Einspruchsfrist

Der Bescheid wird Frau Neumann am Dienstag, 4. August 2026, zugestellt. Der Zustellungstag wird bei der Berechnung nicht mitgezählt. Die Zwei-Wochen-Frist endet grundsätzlich am Dienstag, 18. August 2026. Ihr Einspruch muss bis zum Fristende bei der im Bescheid genannten Behörde eingegangen sein.

Welche Angaben muss ein Bußgeldbescheid enthalten?

Ein Bußgeldbescheid muss die betroffene Person, den konkreten Tatvorwurf, Tatzeit und Tatort, die angewendeten Vorschriften, Beweismittel, Geldbuße und Nebenfolgen hinreichend erkennen lassen. Außerdem muss er auf Einspruch, Rechtskraft, Zahlung und eine mögliche Erzwingungshaft hinweisen.

§ 66 OWiG: Inhalt des Bußgeldbescheids

Gesetzlich vorgesehen sind insbesondere Angaben zur betroffenen Person, die Bezeichnung der Tat mit Zeit und Ort, die gesetzlichen Merkmale und Bußgeldvorschriften, die Beweismittel sowie Geldbuße und Nebenfolgen.

Ein Blitzerfoto muss dem Bescheid nicht zwingend beiliegen. Auch ein fehlendes Kennzeichen oder ein kleiner Schreibfehler im Namen führt nicht automatisch zur Unwirksamkeit. Problematisch kann es werden, wenn der Bescheid die Person oder die vorgeworfene Tat nicht mehr eindeutig abgrenzt. Das ist eine Einzelfallfrage.

Hinweis: Eine Unterschrift ist nicht zwingend

Bußgeldbescheide werden häufig automatisiert erstellt. § 51 Abs. 1 OWiG sieht ausdrücklich vor, dass ein mit automatischen Einrichtungen erstelltes Dokument zugestellt wird. Eine handschriftliche Unterschrift oder ein Dienstsiegel ist daher regelmäßig keine Wirksamkeitsvoraussetzung.

Ist ein Bußgeldbescheid ohne vorherigen Anhörungsbogen zulässig?

Ja, ein fehlender Anhörungsbogen macht den späteren Bußgeldbescheid nicht automatisch unwirksam. Ihnen muss im Verfahren Gelegenheit gegeben werden, sich zu dem Vorwurf zu äußern; das kann unter Umständen noch im Zusammenhang mit dem Bescheid und dem Einspruchsverfahren geschehen.

Sie müssen sich nicht selbst belasten. Angaben zu Ihrer Person müssen allerdings richtig sein. Ob und wie Sie sich zur Sache äußern, sollte davon abhängen, was die Akte und die Beweismittel zeigen. Eine spontane Rechtfertigung kann ungünstig sein, wenn sie der Behörde erstmals die Fahrereigenschaft bestätigt.

Tipp

Trennen Sie Personalien und Sache: Korrigieren Sie falsche Pflichtangaben, machen Sie aber keine vorschnellen Angaben dazu, wer gefahren ist oder warum es zu dem Vorfall kam. Bei drohenden Punkten oder einem Fahrverbot kann Akteneinsicht entscheidend sein.

Wann verjährt ein Verkehrsverstoß?

Ein typischer Verkehrsverstoß nach § 24 Abs. 1 StVG verjährt seit dem 1. Juli 2026 grundsätzlich nach sechs Monaten, wenn die Frist nicht wirksam unterbrochen wird. Die Verfolgungsverjährung beginnt grundsätzlich mit Beendigung der Handlung.

Verjährung bedeutet hier: Die Ordnungswidrigkeit darf nach Fristablauf nicht mehr verfolgt werden. Das ist etwas anderes als die Einspruchsfrist gegen einen bereits zugestellten Bescheid und wiederum etwas anderes als die Vollstreckungsverjährung einer rechtskräftigen Geldbuße.

Frist

Wofür gilt sie?

Typischer Beginn

Regeldauer

Einspruchsfrist

Angriff gegen den Bußgeldbescheid

Zustellung

2 Wochen

Verfolgungsverjährung

Wie lange die Tat verfolgt werden darf

Beendigung des Verstoßes

bei § 24 Abs. 1 StVG meist 6 Monate

Absolute Grenze nach Unterbrechungen

Begrenzt wiederholte Neustarts

ursprünglicher Verjährungsbeginn

doppelte gesetzliche Frist, mindestens 2 Jahre; Ruhen bleibt möglich

Vollstreckungsverjährung

Wie lange eine rechtskräftige Geldbuße vollstreckt werden darf

Rechtskraft

3 Jahre bis 1.000 Euro, sonst 5 Jahre

Nicht jeder Verkehrsfall folgt derselben Frist

Die Sechs-Monats-Regel betrifft Ordnungswidrigkeiten nach § 24 Abs. 1 StVG, also viele typische Verstöße gegen StVO und andere straßenverkehrsrechtliche Verordnungen. Für Alkohol-, Cannabis- und Drogenverstöße, Straftaten sowie besondere technische oder unionsrechtliche Verstöße können andere Fristen gelten. Der konkrete Tatvorwurf und die im Bescheid genannte Norm müssen deshalb zuerst eingeordnet werden.

Was hat sich bei der Verjährung zum 1. Juli 2026 geändert?

Die Grundfrist des § 26 Abs. 3 Satz 1 StVG wurde für Ordnungswidrigkeiten nach § 24 Abs. 1 StVG von drei auf sechs Monate verlängert. Die frühere Faustregel, nach drei Monaten ohne Anhörung sei ein normaler Verkehrsverstoß erledigt, ist deshalb seit dem 1. Juli 2026 überholt.

Die Neuregelung ist auch für Verstöße relevant, die kurz vor dem Stichtag begangen wurden. War die alte Frist am 1. Juli 2026 bereits abgelaufen, lebt ein verjährter Vorwurf nicht wieder auf. War der Vorwurf dagegen noch nicht verjährt, kann die neue längere Frist eingreifen.

Gerade bei Taten aus dem Frühjahr 2026 sollte die Akte deshalb anhand der konkreten Daten und Unterbrechungshandlungen geprüft werden.

§ 33 OWiG: Unterbrechung und Neubeginn

Nach jeder Unterbrechung beginnt die Verjährung von neuem. Die Unterbrechung wirkt nur gegenüber der Person, auf die sich die konkrete Verfahrenshandlung bezieht.

Beispiel: Herr Yilmaz und der Stichtag

Herr Yilmaz soll am 15. März 2026 zu schnell gefahren sein. Ohne Unterbrechung wäre die frühere Drei-Monats-Frist bereits Mitte Juni und damit vor dem 1. Juli abgelaufen; ein späterer Gesetzeswechsel lässt eine bereits eingetretene Verjährung grundsätzlich nicht wieder aufleben.

Bei einem Verstoß vom 15. Mai 2026 war die alte Frist am Stichtag dagegen noch nicht abgelaufen. Dann kann die neue Rechtslage relevant werden. Ob zwischenzeitlich eine Anhörung angeordnet wurde, ergibt sich zuverlässig erst aus der Akte.

Welche Maßnahmen unterbrechen die Verfolgungsverjährung?

Die Verjährung wird durch bestimmte, in § 33 OWiG abschließend genannte Verfahrenshandlungen unterbrochen. Nach einer wirksamen Unterbrechung beginnt die gesetzliche Frist erneut.

Besonders wichtig sind die erste Vernehmung, die Bekanntgabe oder Anordnung der Bekanntgabe, dass gegen Sie ermittelt wird, der Erlass des Bußgeldbescheids bei rechtzeitiger Zustellung, der Eingang der Akten beim Amtsgericht und die Anberaumung der Hauptverhandlung. Eine bloße interne Bearbeitungsnotiz genügt nicht.

Beispiel: Anhörungsbogen kommt später an

Frau Aydin soll am 10. Juli 2026 eine rote Ampel überfahren haben. Die Behörde ordnet am 1. Dezember 2026 an, ihr die Einleitung des Verfahrens bekannt zu geben. Der Anhörungsbogen erreicht sie erst am 7. Dezember. Für die Unterbrechung kann bereits die ordnungsgemäße Anordnung am 1. Dezember maßgeblich sein. Von diesem Datum an beginnt die Sechs-Monats-Frist erneut. Ob die Anordnung rechtzeitig, hinreichend bestimmt und tatsächlich in den Geschäftsgang gegeben wurde, zeigt die Akte.

Tipp: Nicht nur den Posteingang betrachten

Die Aussage „Ich habe sechs Monate nichts gehört“ reicht für eine sichere Verjährungsprüfung nicht. Verlangen Sie bei ernsthaften Anhaltspunkten eine chronologische Prüfung der Aktenvermerke und Unterbrechungshandlungen.

Wie können Sie gegen den Bußgeldbescheid Einspruch einlegen?

Sie können innerhalb von zwei Wochen nach Zustellung schriftlich oder zur Niederschrift bei der Behörde Einspruch einlegen. Eine Begründung ist zunächst nicht erforderlich.

Der sichere klassische Weg ist ein unterschriebener Brief mit nachweisbarem Eingang oder die persönliche Erklärung bei der Behörde. Elektronische Dokumente sind unter den Voraussetzungen der §§ 110c OWiG, 32a StPO zulässig; eine gewöhnliche E-Mail ohne qualifizierte Signatur oder sicheren Übermittlungsweg wahrt die Form regelmäßig nicht. Nutzen Sie im Zweifel die Rechtsbehelfsbelehrung des Bescheids.

Einspruch kann beschränkt werden

Nach § 67 Abs. 2 OWiG kann ein Einspruch auf bestimmte Beschwerdepunkte beschränkt werden, etwa auf die Rechtsfolgen. Eine solche Beschränkung sollte bewusst erfolgen, weil der nicht angegriffene Teil rechtskräftig werden kann.

Nach dem Einspruch prüft die Behörde den Bescheid. Sie kann das Verfahren einstellen, den Bescheid zurücknehmen oder die Sache über die Staatsanwaltschaft an das Amtsgericht abgeben. Im gerichtlichen Verfahren besteht grundsätzlich kein allgemeines Verschlechterungsverbot: Die Entscheidung kann ungünstiger ausfallen als der ursprüngliche Bescheid. Das Prozessrisiko gehört deshalb in die Einzelfallprüfung.

Wann kann sich eine Prüfung oder ein Einspruch lohnen?

Eine Prüfung kann sich besonders lohnen, wenn Punkte, ein Fahrverbot, Probezeitmaßnahmen oder berufliche Folgen drohen oder wenn konkrete Zweifel an Fahreridentifizierung, Messung, Zustellung oder Verjährung bestehen. Nicht jeder Fehler führt automatisch zur Einstellung.

Mögliche Prüffelder sind eine unklare Fahreridentifizierung, widersprüchliche Tatdaten, fehlende oder unwirksame Unterbrechungshandlungen, Besonderheiten der Zustellung sowie technische Unterlagen zur Messung. Ob ein Messfehler rechtlich durchgreift, hängt vom Messverfahren, den Akten und dem konkreten Einwand ab. Die bloße Hoffnung, das Gerät könne fehlerhaft gewesen sein, reicht nicht.

Situation

Was sollte geprüft werden?

Warum ist das relevant?

Foto schwer erkennbar

Bildqualität, Merkmale, weitere Beweise

Die Fahrereigenschaft muss nachweisbar sein.

Bescheid kommt sehr spät

gesamte Verjährungschronologie

Interne Anordnungen können die Frist neu gestartet haben.

Messwert erscheint unplausibel

Messdatei, Protokoll, Eichung, Bedienung

Ein konkreter technischer Einwand kann weitere Aufklärung erfordern.

Fahrverbot bedroht die Mobilität

Tatnachweis und Rechtsfolgen

Die Folgen sind hoch; ein Absehen ist aber kein Automatismus.

Probezeit

A-/B-Einordnung und Registerfähigkeit

Zusätzliche Fahrerlaubnismaßnahmen können folgen.

Wer muss zahlen: die fahrende Person oder der Halter?

Bei den meisten Verkehrsordnungswidrigkeiten haftet die Person, die den Verstoß begangen hat, nicht automatisch der Fahrzeughalter. Die Behörde muss deshalb grundsätzlich die fahrende Person ermitteln.

Das bedeutet nicht, dass Halter nie betroffen sind. Bei Halt- und Parkverstößen können ihnen nach § 25a StVG die Verfahrenskosten auferlegt werden, wenn die fahrende Person nicht rechtzeitig oder nur mit unangemessenem Aufwand ermittelt werden kann. Außerdem gibt es Tatbestände, bei denen das Anordnen oder Zulassen eines Verstoßes selbst vorwerfbar sein kann.

Beispiel: Parkverstoß mit Familienauto

Mit dem auf Herrn Berger zugelassenen Auto wird falsch geparkt. Wer gefahren ist, lässt sich nicht feststellen. Herrn Berger darf nicht allein wegen seiner Haltereigenschaft das eigentliche Parkbußgeld auferlegt werden. Unter den Voraussetzungen des § 25a StVG kann er aber die Kosten des eingestellten Verfahrens tragen müssen.

Welche Folgen kann ein Bußgeldbescheid in der Probezeit haben?

In der Probezeit können neben Geldbuße und Punkten zusätzliche fahrerlaubnisrechtliche Maßnahmen folgen. Maßgeblich sind die rechtskräftige, registerfähige Entscheidung und die Einordnung als schwerwiegender A-Verstoß oder weniger schwerwiegender B-Verstoß.

Ein A-Verstoß oder zwei B-Verstöße führen in der ersten Stufe grundsätzlich zur Anordnung eines Aufbauseminars; zugleich verlängert sich die Probezeit um zwei Jahre. Ein einzelner B-Verstoß löst diese besonderen Probezeitmaßnahmen noch nicht aus, bleibt aber mit seiner normalen Geldbuße und möglichen weiteren Folge bestehen.

Welche Gebühren und Folgen kann ein Bußgeldbescheid auslösen?

Zusätzlich zur Geldbuße erhebt die Behörde regelmäßig eine Gebühr und Auslagen. Nach § 107 OWiG beträgt die Gebühr fünf Prozent der Geldbuße, mindestens 25 Euro und höchstens 7.500 Euro; für eine Zustellung mit Zustellungsurkunde werden pauschal 3,50 Euro als Auslage erhoben.

Je nach Verstoß können Punkte und ein Fahrverbot hinzukommen. Diese Folgen müssen im Bescheid bezeichnet sein. Ein Einspruch verursacht nicht automatisch sofort Gerichtskosten, kann bei einer gerichtlichen Verurteilung aber zu zusätzlichen Kosten und notwendigen Auslagen führen.

Beispiel: 100 Euro Geldbuße

Bei einer Geldbuße von 100 Euro ergäben fünf Prozent nur 5 Euro. Wegen der gesetzlichen Mindestgebühr werden 25 Euro erhoben. Mit 3,50 Euro Zustellauslagen beträgt die Forderung im typischen Fall insgesamt 128,50 Euro.

Was können Sie tun, wenn Sie das Bußgeld nicht sofort bezahlen können?

Wenn Ihnen die sofortige Zahlung wirtschaftlich nicht zuzumuten ist, können Sie eine Zahlungsfrist oder Ratenzahlung beantragen. Ein Einspruch sollte nicht allein dazu dienen, Zeit zu gewinnen.

Schildern Sie Ihre wirtschaftliche Lage nachvollziehbar und reichen Sie auf Verlangen Belege ein. Nach Rechtskraft entscheidet die Vollstreckungsbehörde über Zahlungserleichterungen. Erzwingungshaft setzt nicht bloß Zahlungsunfähigkeit voraus: Sie kommt insbesondere in Betracht, wenn nicht gezahlt und die Zahlungsunfähigkeit trotz Belehrung nicht dargelegt wird.

Beispiel: Frau Becker kann nicht auf einmal zahlen

Frau Becker akzeptiert den Tatvorwurf, kann 480 Euro aber nicht sofort aufbringen. Statt einen unbegründeten Einspruch einzulegen, beantragt sie bei der zuständigen Stelle Ratenzahlung, beschreibt Einkommen und feste Belastungen und schlägt eine realistische Monatsrate vor. Damit adressiert sie das eigentliche Problem, ohne ein unnötiges Gerichtsverfahren auszulösen.

Welche Schritte sollten Sie jetzt der Reihe nach erledigen?

Gehen Sie den Bescheid in einer festen Reihenfolge durch, damit weder die Frist noch wichtige Unterlagen verloren gehen. Diese Checkliste trennt das Dringende vom späteren Detail.

Checkliste nach Erhalt eines Bußgeldbescheids

  • Zustellungsdatum notieren und Umschlag aufbewahren.

  • Ende der Zwei-Wochen-Frist im Kalender eintragen.

  • Name, Anschrift, Tatzeit, Tatort, Fahrzeug und Fahrtrichtung prüfen.

  • Geldbuße, Punkte und Fahrverbot getrennt erfassen.

  • Erinnerungen und vorhandene Belege sichern, ohne sie zu verändern.

  • Nicht vorschnell zur Fahrereigenschaft oder zum Geschehen Stellung nehmen.

  • Bei Verjährungsverdacht alle bekannten Daten chronologisch notieren.

  • Bei Punkten, Fahrverbot oder Probezeit frühzeitig eine Aktenprüfung erwägen.

  • Einspruch so versenden, dass der rechtzeitige Eingang nachweisbar ist.

  • Bei reinen Zahlungsproblemen Zahlungserleichterung statt Schein-Einspruch prüfen.

Einspruch gegen einen Bußgeldbescheid

Bescheid und Frist jetzt strukturiert prüfen

Wenn Punkte, Fahrverbot oder Zweifel an Messung, Fahreridentifizierung oder Verjährung im Raum stehen, schafft eine frühe Aktenprüfung Klarheit.

  • Bescheid digital einreichen

  • Fristen und mögliche Ansatzpunkte erfassen

  • Ersteinschätzung verständlich erhalten

Je früher die Unterlagen vorliegen, desto mehr Zeit bleibt für eine sachliche Entscheidung. Sie müssen keinen Einspruch „auf Verdacht“ begründen, sollten die Zwei-Wochen-Frist aber auch nicht verstreichen lassen, während noch geprüft wird.

Was ist nach einem Bußgeldbescheid entscheidend?

Entscheidend sind drei Dinge: Zustellungsdatum sichern, Zwei-Wochen-Frist beachten und den konkreten Vorwurf statt allgemeiner Internet-Faustregeln prüfen. Seit dem 1. Juli 2026 haben Behörden bei typischen Verkehrsordnungswidrigkeiten grundsätzlich sechs Monate Zeit; Unterbrechungshandlungen können die Frist erneut starten.

Das macht eine Verjährungsprüfung anspruchsvoller, aber nicht aussichtslos. Mit Bescheid, Umschlag und Aktenchronologie lässt sich meist klar einordnen, welche Handlung jetzt sinnvoll ist.

Häufige Fragen

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Lassen Sie Ihre Situation daher frühzeitig prüfen – oft lohnt sich ein genauer Blick.

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Mara Zatti

Ansprechpartnerin für Presseanfragen

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