Außerordentliche Kündigung: Das Recht auf einen klaren Schnitt
Wenn das Maß voll ist, darf man gehen – sofort. Die außerordentliche Kündigung (§ 626 BGB) ist das Notwehrrecht des Arbeitnehmers gegen untragbare Zustände im Job. Doch Vorsicht: Wer fristlos kündigt, muss es richtig tun.












