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Außerordentliche Kündigung: Das Recht auf einen klaren Schnitt

Wenn das Maß voll ist, darf man gehen – sofort. Die außerordentliche Kündigung (§ 626 BGB) ist das Notwehrrecht des Arbeitnehmers gegen untragbare Zustände im Job. Doch Vorsicht: Wer fristlos kündigt, muss es richtig tun.

Geprüft von Arbeitsrechtexperte Paul Krusenotto

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Unbedingt beachten

Wichtige Punkte zur außerordentlichen Kündigung

Schriftform ist Pflicht:

Die Kündigung muss schriftlich erfolgen (§ 623 BGB), sonst ist sie unwirksam.

Zwei-Wochen-Frist einhalten

Ab Kenntnis des Grundes bleibt nur ein Zeitfenster von 14 Tagen.

Beweise sichern und dokumentieren

Der Arbeitnehmer trägt vor Gericht die volle Beweislast für den Grund.

Konkreten Grund nennen

Der wichtige Grund muss benannt und konkretisiert werden (nicht nur „Unzumutbarkeit“).

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Unsere Mission? Eine Brücke zwischen komplexen rechtlichen Anforderungen und den Menschen bauen, die davon betroffen sind. Ganz nach dem Motto: Giving people access to justice.

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