Außerordentliche Kündigung: Das Recht auf einen klaren Schnitt
Wenn das Maß voll ist, darf man gehen – sofort. Die außerordentliche Kündigung (§ 626 BGB) ist das Notwehrrecht des Arbeitnehmers gegen untragbare Zustände im Job. Doch Vorsicht: Wer fristlos kündigt, muss es richtig tun.
Geprüft von Arbeitsrechtexperte Paul Krusenotto

Unbedingt beachten
Wichtige Punkte zur außerordentlichen Kündigung
Schriftform ist Pflicht:
Die Kündigung muss schriftlich erfolgen (§ 623 BGB), sonst ist sie unwirksam.
Zwei-Wochen-Frist einhalten
Ab Kenntnis des Grundes bleibt nur ein Zeitfenster von 14 Tagen.
Beweise sichern und dokumentieren
Der Arbeitnehmer trägt vor Gericht die volle Beweislast für den Grund.
Konkreten Grund nennen
Der wichtige Grund muss benannt und konkretisiert werden (nicht nur „Unzumutbarkeit“).
Vorlagen zum Erfolg
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