Ihr Recht auf Entschädigung bei Flugumbuchungen im Überblick
Fluggesellschaften bieten oft die Möglichkeit, Flüge umzubuchen, wenn sich Reisepläne ändern.
Einige Airlines bieten die Möglichkeit, eine Flugumbuchung online durchzuführen.
Wenn der Grund für die Umbuchung auf Seiten der Airline liegt, fallen keine zusätzlichen Kosten für Flugreisende an.
Wenn Passagier:innen selbst die Flugzeit ändern möchten, kann dies zu zusätzlichen Kosten führen.
Die Bedingungen und Kosten für eine Flugumbuchung können je nach Fluggesellschaft und Tarifklasse variieren.
Flugreisende können bei einer Umbuchung wählen, ob sie eine Entschädigung, eine alternative Verbindung oder einen Gutschein erhalten möchte.
Flugreisende, die von einer Flugverspätung oder Annullierung betroffen sind, haben bei einer Flugumbuchung einen Anspruch auf eine Entschädigung zwischen 250 Euro und 600 Euro.
Wenn ein Flug wegen schlechtem Wetter oder anderen unvorhergesehenen Umständen gestrichen wird, ist die Airline nicht verpflichtet, eine Entschädigung anzubieten.
Wenn Sie von einer Umbuchung betroffen sind, sollten Sie sich an das Fluggastportal allright.de wenden und Ihre Ansprüche geltend machen.
Passagier:innen können Ansprüche bis zu 3 Jahre rückwirkend in Deutschland geltend machen.
Flugumbuchung: Entschädigung und Rechte kurz zusammengefasst
Es kommt häufig vor, dass Fluggesellschaften ihren ursprünglich geplanten Flugplan nicht einhalten können, oder mehr Tickets als verfügbare Plätze verkauft haben. In solchen Fällen werden Passagier:innen oft auf andere Flüge umgebucht oder die Flugzeiten des Fluges ändern sich.
Wenn eine Flugumbuchung stattgefunden hat, ist es wichtig, die eigenen Rechte zu kennen, um mögliche unangenehme Folgen zu vermeiden. Wir bieten eine ausführliche Beratung darüber, welche Leistungen Ihnen bei einer aufgezwungenen Umbuchung am Flughafen zustehen und wann man Anspruch auf eine Entschädigung hat.
Wenn eine Airline Passagier:innen ungefragt umbucht, gilt dies als Nichtbeförderung, ähnlich wie bei einer Überbuchung. Auch wenn ein Transfer über eine andere Strecke erforderlich ist, beispielsweise wenn der Flug von einem anderen Flughafen aus starten soll, zählt dies als Nichtbeförderung. Dabei spielt es keine Rolle, ob die Änderung der Reise von der Fluggesellschaft oder dem Reiseveranstalter durchgeführt wurde. In solchen Fällen haben Passagier:innen (Fluggäste) das Recht auf Entschädigung. Kurzfristige Flugzeitänderungen unterliegen im Allgemeinen denselben Regelungen.
Flugumbuchung: So funktioniert’s
1. Flugdaten eingeben
Geben Sie die Daten und Eckpunkte von Ihrem umgebuchten Flug ein und prüfen Sie kostenlos innerhalb weniger Minuten, ob Sie Anspruch auf eine Entschädigung (bei mehr als 14 Tagen Vorankündigung) oder Erstattung des Ticketpreises (bei bis zu 14 Tagen Vorankündigung) haben.
2. Allright beauftragen
Beauftragen Sie uns, setzen wir Ihre Ansprüche mit unseren erfahrenen Anwält:innen und Rechtsexpert:innen durch. Allright wird dann alles Weitere für Sie erledigen, indem wir uns um die Korrespondenz mit der Fluggesellschaft kümmert und Ihre Ansprüche geltend machen. Hierfür gehen wir für Sie bis vor Gericht.
3. Erstattung erhalten / Geld zurück
Im Erfolgsfall zahlen wir Ihnen Ihre Entschädigung direkt auf Ihr Konto aus, abzüglich unserer Provision.
Wann wurden Sie über den umgebuchten Flug informiert? Jetzt Anspruch prüfen.
Gemäß der EU-Fluggastrechte-Verordnung haben Passagiere in Fällen von Umbuchungen das Recht auf Entschädigung oder Erstattung ihres Tickets.
Was ist eine Flugumbuchung und ab wann liegt eine Umbuchung vor?
Wenn sich der Flugplan ändert oder Sie ihn ändern möchten, spricht man von einer Umbuchung. Eine Umbuchung liegt dann vor, wenn der oder die Passagier:in von der Fluggesellschaft auf einen anderen Flug umgebucht wurde, als den ursprünglich vorgesehenen Flug. Dies erkennt man daran, dass sich die Flugnummer und die Flugzeit ändert. Ein solcher Umstand kann sich aus unvorhergesehenen Ereignissen ergeben, wie z.B. einer Verspätung, einem Streik der Mitarbeiter:innen des ursprünglich geplanten Fluges oder wegen gesundheitlichen Problemen eines Passagiers oder einer Passagierin. Wenn eine Umbuchung erforderlich ist, kann es sein, dass man eine zusätzliche Gebühr bezahlen muss, um den neuen Flug zu buchen. Einige Fluggesellschaften erlassen jedoch die Umbuchungsgebühr, wenn sie für den Notfall verantwortlich sind.
Aktuelle Flugverspätungen und Flugausfälle
Sind Sie aktuell von einer Flugverspätung oder -annullierung betroffen? Hier haben Sie die Möglichkeit, Ihren betroffenen Flug zu identifizieren, Ihren Entschädigungsanspruch mithilfe unseres Entschädigungsrechners zu überprüfen und Allright bequem online mit der Durchsetzung Ihrer Entschädigung zu beauftragen.
Welche Gründe gibt es für eine Flugumbuchung?
Flug umbuchen
Eine Umbuchung kann aus verschiedenen Gründen erforderlich sein. Zum Beispiel können persönliche Umstände, wie Krankheit oder unerwartete Termine dazu führen, dass ein Passagier oder eine Passagierin die eigenen Reisepläne ändern muss. In einigen Fällen trägt jedoch auch die Fluggesellschaft die Schuld an einer Umbuchung, wie z.B. bei Flugausfällen oder einer Überbuchung, bei der mehr Passagier:innen den Flug gebucht haben, als es verfügbare Sitzplätze gibt. In solchen Situationen besteht oft die Möglichkeit, eine attraktive Entschädigung zu erhalten. Die Expert:innen von Allright helfen Ihnen gerne dabei, diese Entschädigung zu sichern und erklären Ihnen, wie Sie dabei vorgehen sollten.
Welche Rechte habe ich als Fluggast bei einer Flugumbuchung?
Rechte und Entschädigungen
Welche Rechte habe ich, wenn mein Flug umgebucht wurde? Die Rechte von Flugreisenden bei umgebuchten Flügen werden aus der EU-Fluggastrechte-Verordnung abgeleitet. Diese Verordnung gilt für alle Flüge, die von einem EU-Flughafen abgeflogen sind, oder auf einem EU-Flughafen gelandet sind, sofern die durchführende Fluggesellschaft ihren Sitz in der EU hat. Wenn Ihre Airline eine Umbuchung vornimmt, haben Sie die Wahl, entweder die Umbuchung anzunehmen oder eine vollständige Erstattung des Ticketpreises zu verlangen. Wenn die Umbuchung kurzfristig erfolgt (innerhalb von 14 Tagen vor Abflug), haben Sie möglicherweise auch Anspruch auf eine Entschädigung.

Wie viel Entschädigung besteht bei einer Flugumbuchung?
Die Höhe der Entschädigung bei einer Flugumbuchung hängt von verschiedenen Faktoren ab, wie beispielsweise der Länge der Flugstrecke, der Dauer der Verspätung und ob es sich um einen, innerhalb der EU startenden Flug oder um einen, außerhalb der EU startenden Flug handelt. Im Allgemeinen haben Fluggäste, die bei einer Flugumbuchung von einer Flugverspätung oder Annullierung betroffen sind, einen Anspruch auf eine Entschädigung zwischen 250 Euro und 600 Euro, abhängig von den Umständen des individuellen Falls.
Es ist jedoch wichtig zu beachten, dass außergewöhnliche Umstände, die außerhalb der Kontrolle der Fluggesellschaft liegen (z.B. Streiks, extreme Wetterbedingungen), dazu führen können, dass die Fluggesellschaft von ihrer Entschädigungspflicht befreit wird.
Was ist der Unterschied zwischen Entschädigung und Erstattung, wenn die Fluggesellschaft meinen Flug umgebucht hat?
Falls Ihre Flugbuchung bis zu 14 Tage vor dem geplanten Abflug auf einen anderen Tag verschoben wird, haben Sie möglicherweise Anspruch auf eine Entschädigung. Die Höhe der Entschädigung ist unabhängig vom Ticketpreis und wurde aus Gründen des Verbraucherschutzes eingeführt, um Reisenden eine gewisse Planungssicherheit zu bieten und Fluggesellschaften daran zu hindern, den Flugplan willkürlich anpassen zu können. Gemäß der EU-Fluggastrechte-Verordnung 261/2004 kann die Entschädigung für einen umgebuchten Flug zwischen 250 € und 600 € liegen. Wenn die Airline Sie mehr als 14 Tage vor dem Abflugdatum darüber informiert hat, auf welchem Tag Ihr Flug verschoben wurde, haben Sie die Wahl, den verschobenen Flug anzutreten oder eine volle Rückerstattung des Kaufpreises (einschließlich Steuern und Gebühren) zu erhalten. In diesem Fall sind Sie allerdings nicht verpflichtet, Gutscheine anzunehmen.
Was ist bei einer unfreiwilligen Umbuchung zu beachten?
Wenn eine Flugumbuchung vorgenommen wurde und ein Fluggast Anspruch auf eine Entschädigung erheben möchte, muss er in der Regel über eine bestätigte Buchung für den ursprünglich gebuchten Flug verfügen. Darüber hinaus muss der Flugreisende zum ursprünglich angegebenen Zeitpunkt am Check-in des Flughafens erschienen sein.
Dies bedeutet, dass, wenn hypothetisch der ursprüngliche Flug mit dem Check-in um 13:00 Uhr starten würde, und der neue, umgebuchte Flug mit dem Check-in um 16:00 Uhr startet, der betroffene Fluggast trotzdem um 13:00 Uhr am Flughafen sein müsste. Diese Regelung ist sehr verbraucherunfreundlich, da der unfreiwillig umgebuchte Fluggast nun nicht nur später an sein Ziel ankommt, sondern auch unnötig viel Zeit am Flughafen verbringen muss.
Wann muss eine Airline keine Entschädigung zahlen?
Eine Fluggesellschaft muss keine Entschädigung zahlen, wenn sie nachweisen kann, dass die Verspätung, Annullierung oder Überbuchung auf außergewöhnliche Umstände zurückzuführen ist. Außergewöhnliche Umstände liegen außerhalb der Kontrolle der Fluggesellschaften und zeichen sich dadurch aus, dass sie auch nicht durch angemessene Maßnahmen hätten vermieden werden können.
Solche außergewöhnlichen Umstände können zum Beispiel sein:
Extremwetterbedingungen
Naturkatastrophen
Streiks
politische Instabilität
Sicherheitsrisiken
medizinische Notfälle an Bord
Es ist wichtig zu beachten, dass die Definition von außergewöhnlichen Umständen je nach Fall unterschiedlich sein kann und von den nationalen Gerichten und Aufsichtsbehörden unterschiedlich interpretiert wird. Daher ist es schwierig, im Voraus zu erkennen, ob eine Fluggesellschaft von ihrer Entschädigungspflicht befreit ist oder nicht.
In jedem Fall ist es ratsam, bei einer Flugverspätung, Annullierung, Überbuchung oder Flugumbuchung die Umstände des Falls sorgfältig zu prüfen und gegebenenfalls rechtliche Unterstützung durch Allright in Anspruch zu nehmen, um Ansprüche geltend zu machen.
Die Fristen bei Flugumbuchungen: Welche Fristen gelten?
Fluggesellschaften sind nicht berechtigt, Flugumbuchungen nach Belieben durchzuführen. Stattdessen müssen sie bestimmte Fristen und weitere Vorgaben einhalten. Andernfalls haben betroffene Reisende einen Anspruch auf eine Entschädigung gemäß der EU-Verordnung über Fluggastrechte. Es gibt bestimmte Fristen, die bei Flugumbuchungen einzuhalten sind. Reisende müssen darüber informiert werden, wie viele Tage im Voraus. Wir haben für Sie eine Zusammenstellung dieser Fristen erstellt.
Fristen bei Flugumbuchungen
Benachrichtigung vor Abflug | Landezeit des Alternativflugs | Entschädigungszahlung |
|---|---|---|
Über 14 Tage | Egal | Nein |
7-14 Tage vorher | Maximal 2 Std. vorherodermaximal 4 Std. verspätet | Nein |
7-14 Tage vorher | Über 2 Std. vorheroderüber 4 Std. später | Ja |
Weniger als 7 Tage vorher | Maximal 1 Std. vorherodermaximal 2 Std. später | Nein |
Weniger als 7 Tage vorher | Über 1 Std. vorheroderüber 2 Std. später | Ja |
Wann wurden Sie über den umgebuchten Flug informiert? Jetzt Anspruch prüfen.
Gemäß der EU-Fluggastrechte-Verordnung haben Passagiere in Fällen von Umbuchungen das Recht auf Entschädigung oder Erstattung ihres Tickets.
Wie hoch sind die Kosten für eine Flugumbuchung durch den Passagier?
Wie viel kostet es einen Flug umbuchen? Die Kosten für eine Flugumbuchung des Passagiers oder der Passagierin, hängen von den Tarifbedingungen (Ticketmodell) des gebuchten Flugs, sowie von der Fluggesellschaft ab. In der Regel fallen für eine Umbuchung Gebühren an, die je nach Airline und Tarif variieren können. Auch kann es vorkommen, dass ein Tarif keine Umbuchungen erlaubt oder dass für Umbuchungen eine zusätzliche Gebühr fällig wird. Je nach Airline und gebuchtem Ticket kosten Umbuchungen zwischen 10 und 200 Euro. Es ist daher empfehlenswert, die Tarifbedingungen und Umbuchungsregelungen der jeweiligen Fluggesellschaft vor der Buchung zu prüfen und gegebenenfalls eine passende Umbuchungs- oder Stornoversicherung abzuschließen.
Was ist die Allright-Garantie?
Mit jahrelanger juristischer Expertise setzen wir uns für Ihre Entschädigung und die Erstattung Ihres Tickets ein und kämpfen für Ihr Recht. Wir haben uns auf Fluggastrechte spezialisiert und stellen sicher, dass Sie nur im Erfolgsfall eine Provision an uns zahlen müssen. Überprüfen Sie jetzt Ihren Anspruch und lassen Sie Allright alles Weitere für Sie erledigen, um Ihr Recht durchzusetzen.
Weitere Fluggastrechte bei Umbuchung
Neben dem Anspruch auf Entschädigung stehen Ihnen bei einer Flugumbuchung weitere wichtige Rechte zu, die Ihren Aufenthalt am Flughafen angenehmer gestalten können. Ab einer Wartezeit von zwei Stunden (bei längeren Strecken ab drei oder vier Stunden) haben Sie Anspruch auf Betreuungsleistungen. Diese umfassen Verpflegung, Erfrischungen sowie zwei kostenfreie Telefonate, E-Mails oder Faxnachrichten. Sollte sich Ihre Abflugzeit erheblich verzögern, kann auch eine Unterkunft inklusive Transfer zum Hotel und zurück zum Flughafen vorgesehen sein.
Darüber hinaus muss Ihnen die Fluglinie eine schnellstmögliche Ersatzbeförderung anbieten. Wenn Sie beispielsweise auf einen späteren Flug umgebucht wurden, obwohl auf einem früheren Flug noch freie Plätze verfügbar sind, können Sie darauf bestehen, auf diesen früheren Flug umgebucht zu werden.
Nach einer Wartezeit von fünf Stunden haben Sie das Recht, zwischen der schnellstmöglichen Alternativbeförderung und der vollständigen Erstattung des Flugpreises zu wählen. Diese Regelung gilt unabhängig vom Grund der Nichtbeförderung und entspricht einer Flugannullierung. Weitere Details finden Sie unter „Flugannullierung-Entschädigung“.
Nutzen Sie unseren kostenlosen Entschädigungsrechner, um zu prüfen, ob Ihr Flug Anspruch auf eine Ausgleichszahlung hat. Das Team von allright.de unterstützt Sie anschließend bei der Durchsetzung Ihrer Fluggastrechte.
Welche Arten von Umbuchungen gibt es?
Umbuchung durch den Passagier: Änderungen aufgrund persönlicher Gründe wie Terminverschiebungen, Krankheit oder veränderte Reisepläne.
Umbuchung durch die Fluglinie: Häufig verursacht durch Flugplanänderungen, Überbuchungen, technische Probleme, Streiks oder wetterbedingte Flugausfälle.
Umbuchung über Reiseveranstalter oder Reisebüro: Besonders relevant bei Pauschalreisen oder Gruppenbuchungen.
Namensänderung auf dem Flugticket: Nicht alle Airlines erlauben dies; meist sind damit höhere Kosten verbunden.
Flugumbuchungen können verschiedene Änderungen umfassen, darunter:
Anpassungen des Flugdatums oder der Abflugzeit
Änderungen des Abflug- oder Zielflughafens
Korrekturen oder Änderungen des Fluggastnamens
Übertragung des Tickets auf eine andere Person
Je nach Tarif und Fluglinie variieren die Möglichkeiten und Einschränkungen bei der Verwaltung von Umbuchungen, Stornierungen oder Namensänderungen. Diese Änderungen können in der Regel bequem über das Online-Buchungssystem der Fluggesellschaft vorgenommen werden. Dafür benötigen Sie in der Regel folgende Informationen:
Ihre Ticketnummer
Ihren Reservierungscode
Gegebenenfalls den Namen des Fluggastes
Flug Umbuchung Entschädigung – Wann besteht Anspruch auf Ausgleichszahlung?
Gemäß der EU-Fluggastrechteverordnung steht Ihnen eine Ausgleichszahlung zu, wenn die Fluggesellschaft Ihren Flug kurzfristig umbucht (weniger als 14 Tage vor Abflug) und Sie dadurch wesentlich später an Ihrem Ziel ankommen oder auf einen anderen Flug umgebucht werden. Die genauen Bedingungen lauten:
Mehr als 14 Tage vor Abflug
Wenn Sie mehr als 14 Tage vor Abflug über die Umbuchung informiert werden, besteht kein Anspruch auf Entschädigung – unabhängig von der Abweichung zum ursprünglichen Flug.
Beispiel: Sie erhalten 20 Tage vor Abflug eine E-Mail, dass Ihr Flug statt um 10:00 Uhr erst um 23:00 Uhr startet – kein Anspruch auf Entschädigung.
Beispiel: Die Fluggesellschaft teilt Ihnen einen Monat vor Abflug mit, dass Ihr Direktflug nun einen Zwischenstopp hat und sich die Reisezeit um 6 Stunden verlängert – kein Anspruch auf Entschädigung.
Beispiel: Drei Wochen vor Abflug wird Ihnen mitgeteilt, dass der Abflughafen geändert wurde – kein Anspruch auf Entschädigung.
Weniger als 14 Tage vor Abflug
7 bis 14 Tage vorher: Der Ersatzflug darf maximal 2 Stunden früher starten oder höchstens 4 Stunden später ankommen als ursprünglich geplant – andernfalls besteht Anspruch auf Entschädigung.
Beispiel: Ihr Flug nach Madrid sollte um 16:00 Uhr starten; 8 Tage vor Abflug werden Sie auf einen Flug um 12:30 Uhr umgebucht (mehr als 2 Stunden früher) – Entschädigungsanspruch besteht.
Beispiel: Ihr Flug sollte um 08:00 Uhr ankommen; 12 Tage vor Abflug wird Ihnen eine Ankunft um 13:00 Uhr mitgeteilt (mehr als 4 Stunden später) – Entschädigungsanspruch besteht.
Beispiel: 9 Tage vor Abflug wird der Flug umgebucht und startet um 18:00 Uhr statt 20:00 Uhr, kommt aber erst um 23:00 Uhr statt 22:00 Uhr an (Ankunft mehr als 4 Stunden später) – Entschädigungsanspruch besteht.
7 Tage oder weniger vor Abflug
Der Ersatzflug darf maximal 1 Stunde früher starten oder spätestens 2 Stunden später ankommen – andernfalls besteht Anspruch auf Entschädigung.
Beispiel: Sie sollten um 11:00 Uhr starten; 3 Tage vor Abflug wird der Flug auf 09:00 Uhr vorverlegt (mehr als 1 Stunde früher) – Entschädigungsanspruch besteht.
Beispiel: Ihr Flug sollte um 14:00 Uhr ankommen; 2 Tage vor Abflug wird die Ankunft auf 17:30 Uhr verschoben (mehr als 2 Stunden später) – Entschädigungsanspruch besteht.
Beispiel: Einen Tag vor Abflug wird die Ankunft um 3 Stunden nach hinten verschoben – Entschädigungsanspruch besteht.
Weitere Voraussetzungen:
Kein Anspruch auf Entschädigung besteht bei außergewöhnlichen Umständen, die außerhalb der Kontrolle der Fluggesellschaft liegen (z. B. Unwetter, Streiks).
Die Höhe der Ausgleichszahlung richtet sich nach der Flugdistanz und beträgt 250 €, 400 € oder 600 € pro Passagier.
FAQs – Häufig gestellte Fragen zur Entschädigung bei Flugumbuchungen
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Bei Flugverspätung, Annullierung und Überbuchung kann Passagieren und Passagierinnen eine Entschädigung bzw. Ticketerstattung zustehen. Allright setzt Ihr Recht durch.
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