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Fluggastrechte bei Nichtbeförderung

Wenn Ihnen das Boarding verweigert wurde, können Sie sich bis zu 600 € Entschädigung zurückholen!

Geprüft von Fluggastrechtsexperte Oskar de Felice

99% Erfolgsquote vor Gericht

+700 Mil. € Entschädigung erstritten

Kein finanzielles Risiko

Das Wichtigste zum Thema Nichtbeförderung

  • Wenn Passagier:innen nicht befördert werden, haben sie einen Anspruch auf eine Entschädigung und Alternativbeförderung oder Rückerstattung des Ticketpreises.

  • Passagier:innen haben für den Fall einer Nichtbeförderung aufgrund einer Überbuchung Anspruch auf finanzielle Entschädigung.

  • Die Höhe der Entschädigung hängt von der Flugstrecke ab und beträgt zwischen 250 und 600 Euro.

  • Die Fluggesellschaft muss den betroffenen Passagier:innen eine alternative Beförderung anbieten oder eine vollständige Rückerstattung des Ticketpreises anbieten.

  • Passagier:innen haben das Recht, sich auf einen späteren Flug umbuchen zu lassen, falls dies für sie akzeptabel ist.

  • Passagier:innen sollten immer rechtzeitig am Check-in-Schalter erscheinen, um die Chance zu erhöhen, nicht von der Fluggesellschaft überbucht zu werden.

  • Flugreisende sollten im Falle einer Nichtbeförderung alle relevanten Belege aufbewahren, um ihre Ansprüche geltend machen zu können.

  • Falls die Fluggesellschaft den betroffenen Passagier:innen keine alternative Beförderung anbieten können, müssen sie für Unterkunft und Verpflegung sorgen.

  • Wenn Sie von einer Nichtbeförderung betroffen sind, sollten Sie sich so schnell wie möglich an das Fluggastportal Allright wenden und Ihre Ansprüche geltend machen.

  • Passagier:innen können Ansprüche bis zu 3 Jahre rückwirkend in Deutschland geltend machen.

Beförderungsverweigerungen im Überblick

Es ist eine unerwünschte Situation, der Flugreisende nicht ausgesetzt sein möchten. Sie stehen vor der Situation, dass Sie Ihren Flug nicht antreten können, da die Airline Sie nicht mitnimmt. Dadurch können der lang ersehnte Urlaub oder der wichtige Geschäftstermin schnell ins Wasser fallen, obwohl die Passagier:innen keine Schuld daran tragen. Die häufigste Ursache von Nichtbeförderung Flug ist, dass der Flug überbucht wurde. Allerdings haben Sie das Recht, Ersatzansprüche gegen die Airline geltend zu machen.

Was genau ist unter Nichtbeförderung zu verstehen?

Wenn sich Passagier:innen bereits am Gate befinden, ein gültiges Ticket vorweisen können, aber die Airline sich dennoch weigert, sie mitfliegen zu lassen, spricht man von einer Nichtbeförderung (Boardingverweigerung). Es dürfen keine vertretbaren Gründe für die Verweigerung vorliegen. Beispiele für Nichtbeförderungen können sein:

  • Überbuchung (Flugüberbuchung), wodurch zu viele Passagier:innen vorhanden sind.

  • Die Airline lässt die Passagier:innen nicht ins Flugzeug, obwohl der Flug stattfindet.

  • Flugreisende wurden auf einen anderen Flug umgebucht (Flugumbuchung).

Um Anspruch auf eine Ausgleichszahlung zu haben, muss die Nichtbeförderung gegen den Willen und das Einverständnis der Flugreisenden erfolgen. Es ist Voraussetzung, dass die Passagier:innen sich rechtzeitig eingecheckt haben, alle Buchungsdokumente bzw. Reisedokumente vorhanden waren und von ihnen keine Sicherheits- oder gesundheitlichen Risiken für sich selbst oder andere Reisende ausgehen.

Liegt die Ursache für die Nichtbeförderung bei der Fluggesellschaft, haben Sie das Recht auf Entschädigungszahlungen, die je nach Flugdistanz (Flugentfernung) zwischen 250 € und 600 € liegen. Es gibt grundsätzlich zwei Arten von einer Nichtbeförderung; die freiwillige Nichtbeförderung und die unfreiwillige Nichtbeförderung. Eine nähere Erläuterung von beiden Typen finden Sie unten.

Aktuelle Flugverspätungen und Flugausfälle

Sind Sie aktuell von einer Flugverspätung oder -annullierung betroffen? Hier haben Sie die Möglichkeit, Ihren betroffenen Flug zu identifizieren, Ihren Entschädigungsanspruch mithilfe unseres Entschädigungsrechners zu überprüfen und Allright bequem online mit der Durchsetzung Ihrer Entschädigung zu beauftragen.

Freiwillige Nichtbeförderung

Die freiwillige Nichtbeförderung bezieht sich auf den Fall, wenn die Airline versucht, Passagier:innen eines bestimmten Fluges zu finden, die bereit sind, auf einen späteren Flug umgebucht zu werden oder auf den Flug zu verzichten und im Gegenzug bestimmte Vergünstigungen und Vorteile zu erhalten. Es ist wichtig zu beachten, dass den betroffenen Passagier:innen in einem solchen Fall gemäß der EU-Verordnung kein Recht auf Entschädigung zusteht.

Unfreiwillige Nichtbeförderung – bekomme ich eine Entschädigung von der Fluggesellschaft?

Haben Sie eine Reise geplant und das Personal der Airline hat Ihnen das Einsteigen in ein Flugzeug (Flieger) ohne Grund verweigert? Wenn die Airline keine freiwilligen Passagier:innen findet, die auf den Flug verzichten möchten, wählt die Airline willkürlich Passagier:innen aus, denen die Beförderung verweigert wird und die den Flug nicht antreten dürfen. In einem solchen Fall spricht man von unfreiwilliger Nichtbeförderung. Gemäß der EU-Fluggastrechte-Verordnung haben betroffene Passagier:innen Anspruch auf Ausgleichszahlungen. Zusätzlich können auch Ansprüche auf Versorgungsleistungen, anderweitige Beförderung oder Erstattung des Ticketpreises bestehen.

Wurde Ihnen die Beförderung verweigert?

Gemäß der EU-Fluggastrechte-Verordnung haben Passagiere in Fällen von Nichtbeförderungen, Annullierungen, Verspätungen, Überbuchungen und verpassten Anschlussflügen das Recht auf Entschädigung oder Erstattung ihres Tickets.

Entschädigung-bei-Nichtbeförderung

Welche Rechte haben Passagiere, wenn Ihnen das Boarding verweigert wird?

Was sind meine Rechte bei einer Nichtbeförderung? Gemäß der EU-Fluggastrechte-Verordnung haben betroffene Flugreisende Anspruch auf Entschädigung in Höhe von 250 bis 600 €, unabhängig vom Ticketpreis. Die Airline ist außerdem verpflichtet, den betroffenen Passagier:innen sofortige Versorgung mit Snacks und Getränken (Unterstützungsleistungen) bereitzustellen. Passagier:innen können entweder eine Erstattung ihres Tickets verlangen oder einen Ersatzflug fordern. Sollte Ihr Alternativflug erst am nächsten Tag starten, können Sie sich zudem noch darauf verlassen, dass Ihnen die Airline eine Unterkunft und den Transfer dorthin bezahlen wird.

  • Sie haben das Recht, eine vollständige Erstattung Ihres Flugtickets zu verlangen oder alternativ eine Beförderung zum nächstmöglichen Zeitpunkt oder zu einem späteren, für Sie passenden Termin zu erhalten.

  • Die Fluggesellschaft ist verpflichtet, Sie während der Wartezeit angemessen zu betreuen und mit Verpflegung wie Snacks und Getränken sowie Kommunikationsmöglichkeiten zu versorgen.

  • Nach der EU-Fluggastrechteverordnung (EG) Nr. 261/2004 haben betroffene Fluggäste Anspruch auf eine Entschädigung zwischen 250 € und 600 €, abhängig von der Flugstrecke und der Entfernung zum Zielort.

  • Die Höhe der Entschädigungszahlung ist unabhängig vom ursprünglich gezahlten Ticketpreis und gilt für Flüge, die unter die Verordnung der Europäischen Union fallen, also Flüge innerhalb der EU oder Flüge mit EU-Airlines, die in der EU landen oder starten.

Was kann ich bei einer Nichtbeförderung tun?

Sollten Passagier:innen von einer Nichtbeförderung betroffen sein, ist es ratsam, von der Fluggesellschaft schriftlich den Grund für die Überbuchung bestätigen zu lassen. Es ist auch wichtig, Belege wie Quittungen für Mahlzeiten oder ausgegebene Gutscheine als Beweismaterial zu sammeln. Passagier:innen sollten außerdem auf ihre Versorgungsleistungen am Flughafen bestehen, wie Snacks und Getränke, gemäß der EU-Fluggastrechte-Verordnung.

Wann und wie erhalte ich bei einer Nichtbeförderung eine Entschädigung?

Die EU-Fluggastrechte-Verordnung Nr. 261/2004 regelt Entschädigungen bei Überbuchungen seit 2004. Die Höhe der Entschädigung hängt von der Länge der Flugstrecke (Flugdistanz) ab und ist unabhängig vom ursprünglichen Ticketpreis. Passagier:innen können Ansprüche bis zu 3 Jahre rückwirkend geltend machen. Es spielt keine Rolle, ob der Flug Teil eines Pauschalurlaubs oder eines Geschäftstermins war. Um Anspruch auf Entschädigung zu haben, muss der Flug entweder in der EU starten oder in der EU landen, während die Fluggesellschaft ihren Sitz in der EU hat. Die Höhe der Entschädigung gemäß der EU-Fluggastrechte-Verordnung richtet sich nach der Flugstrecke:

  • Kurzstrecke (Flüge bis zu 1500 Kilometer): 250 €

  • Mittelstrecke (Flüge bis zu 3500 Kilometer): 400 €

  • Langstrecke (Flüge über 3500 Kilometer): 600 €

Kurzstrecke bis 1.500 km

Mittelstrecke bis 3.500 km

Langstrecke ab 3.500 km

z.B. Berlin – München

z.B. Berlin – Lissabon

z.B. Berlin – Abu Dhabi

250€*

400€*

600€*

*Abzüglich Provision (i.d.R. 20 bis 30% zzgl. MwSt.)

Sie haben Fragen zum Entschädigungsrechner? So erhalten Sie Ihre Entschädigung:

  • Sie geben Ihre Flugdetails ein

  • Wir setzen Ihr Recht durch

  • Sie erhalten Ihre Entschädigung

Wurde Ihnen die Beförderung verweigert?

Gemäß der EU-Fluggastrechte-Verordnung haben Passagiere in Fällen von Nichtbeförderungen, Annullierungen, Verspätungen, Überbuchungen und verpassten Anschlussflügen das Recht auf Entschädigung oder Erstattung ihres Tickets.

Wie und wann kann ich für eine Nichtbeförderung eine Ticketkostenerstattung bekommen?

Im Falle einer Überbuchung, bei der Flugreisenden das Boarding verweigert wird, haben diese die Option, entweder einen Ersatztransport anzunehmen oder sich den vollen Ticketpreis erstatten zu lassen. Falls die Fluggesellschaft keine Alternativen anbietet, können Passagier:innen selbständig einen neuen Flug buchen und die Kosten später der Airline in Rechnung stellen. Wenn Sie von einer Nichtbeförderung betroffen sind und Hilfe bei der Ticketerstattung oder Entschädigung benötigen, stehen Ihnen unsere Experten für Fluggastrechte gerne zur Verfügung. Überprüfen Sie jetzt kostenfrei Ihre Entschädigungsansprüche.

Was für Entschädigungen bekomme ich gemäß der EU-Verordnung nach einer Nichtbeförderung?

Es kommt immer wieder vor, dass Airlines aus gewissen Gründen einigen Passagier:innen die Beförderung verweigert. Dies kann zum Beispiel bei Überbuchungen vorkommen, wenn es zu viele gebuchte Passagier:innen im Verhältnis zur verfügbaren Sitzplatzkapazität gibt. Gemäß der EU-Fluggastrechte-Verordnung haben Passagier:innen im Falle einer Überbuchung Anspruch auf eine Entschädigung von 250 bis 600 Euro. Gleichzeitig haben Flugreisende das Recht auf Verpflegungsleistungen am Flughafen. Damit ein Flug unter das EU-Fluggastrecht fällt und Passagier:innen einen Anspruch auf Entschädigung haben, müssen bestimmte Voraussetzungen erfüllt sein.

Voraussetzungen:

  • Rechtzeitiges Einchecken (normalerweise bis 45 Minuten vor Abflug).

  • Der betroffene Flug (Problemflug) liegt nicht länger als 3 Jahre zurück.

  • Der Flug startet entweder in der EU (bei jeder Fluggesellschaft) oder landet in der EU (bei Fluggesellschaften mit Sitz in der EU).

  • Es liegt ein gültiges Ticket (Flugticket) und Buchungsbestätigung vor.

  • Die Buchungsart, wie z.B. Einzelbuchung, Geschäftsreise oder Pauschalurlaub, spielt keine Rolle für das Recht auf Entschädigung.

Wie lange ist die Frist für Entschädigungsansprüche bei einer Nichtbeförderung?

Entschädigungsansprüche können auch noch Jahre nach dem betreffenden Flug bestehen. In Deutschland haben Flugreisende beispielsweise bis zu 3 Jahre nach ihrem Flug die Möglichkeit, eine Entschädigung einzufordern. Wenn Sie in den letzten Jahren von Flugverspätungen oder Flugausfällen betroffen waren, ist es ratsam zu überprüfen, ob Ihnen eine Entschädigung zusteht und in welcher Höhe diese ausfallen könnte.

Was kann ich tun, wenn mein Anspruch auf Entschädigung bei Nichtbeförderung abgelehnt wird?

Das sollten Sie beachten, wenn Ihnen die Beförderung verweigert wird

  • Bewahren Sie Ihre Bordkarte oder Ihr E-Ticket gut auf, da diese wichtige Nachweise für Ihre Ansprüche sind.

  • Fordern Sie vom Bodenpersonal eine schriftliche Bestätigung über den genauen Grund der Nichtbeförderung ein.

  • Verzichten Sie nicht freiwillig auf Ihren Sitzplatz gegen Gutscheine oder andere Vergünstigungen, ohne die Folgen genau zu kennen.

  • Bestehen Sie darauf, dass Ihnen ein Ersatzflug zu Ihrem Zielort angeboten wird.

  • Sammeln Sie alle Belege für zusätzliche Kosten, die Ihnen durch die Nichtbeförderung entstanden sind, um diese gegenüber der Fluggesellschaft geltend machen zu können.

  • Nutzen Sie unseren kostenlosen Entschädigungsrechner, um schnell und unkompliziert zu prüfen, ob Ihnen eine Entschädigung zusteht.

Um Ihre Rechte bestmöglich durchzusetzen, ist es wichtig, ruhig und systematisch vorzugehen. Hier einige weitere hilfreiche Tipps:

  1. Bestehen Sie auf eine schriftliche Bestätigung: Die Fluggesellschaft ist verpflichtet, Ihnen eine schriftliche Erklärung über die Gründe der Nichtbeförderung auszuhändigen. Dieses Dokument ist entscheidend für die Durchsetzung Ihrer Ansprüche.

  2. Vermeiden Sie einen freiwilligen Verzicht: Nehmen Sie keine Angebote der Airline an, freiwillig auf Ihren Sitzplatz zu verzichten, ohne die rechtlichen Konsequenzen zu kennen. Ein freiwilliger Verzicht kann dazu führen, dass Sie Ihren Anspruch auf gesetzliche Entschädigung verlieren.

  3. Dokumentieren Sie alles: Notieren Sie Namen und Dienstnummern des Flughafenpersonals, das Ihnen die Nichtbeförderung mitgeteilt hat. Wenn möglich, machen Sie Fotos oder Videos am Gate als Beleg für Ihr rechtzeitiges Erscheinen.

  4. Fordern Sie Betreuungsleistungen ein: Je nach Wartezeit und Flugdistanz haben Sie Anspruch auf kostenlose Mahlzeiten, Getränke sowie Kommunikationsmöglichkeiten (Telefonate oder E-Mails). Bei längeren Verzögerungen muss Ihnen die Airline auch eine Unterkunft und den Transfer zum Hotel bereitstellen.

  5. Erkundigen Sie sich nach Alternativen: Fragen Sie nach Ersatzflügen, auch bei anderen Luftfahrtunternehmen, die Sie schnellstmöglich zu Ihrem Ziel bringen können. Manchmal ist eine alternative Route schneller oder komfortabler.

  6. Bewahren Sie alle relevanten Unterlagen sorgfältig auf: Dazu zählen Bordkarten, E-Tickets, Buchungsbestätigungen, Quittungen für Ausgaben sowie die schriftliche Bestätigung der Airline. Diese Dokumente sind unerlässlich, um Ihre Entschädigungsansprüche durchzusetzen.

  7. Nutzen Sie professionelle Unterstützung: Sollte die Fluggesellschaft Ihre Ansprüche ablehnen oder nicht reagieren, bietet das Fluggastrechtportal Allright kompetente Hilfe. Mit unserem kostenlosen Entschädigungsrechner können Sie unverbindlich prüfen, ob Ihnen eine Entschädigung zusteht. Wir übernehmen die Durchsetzung Ihrer Rechte – schnell, sicher und ohne Risiko für Sie.

Wichtiger Hinweis: Machen Sie dem Personal der Fluggesellschaft deutlich klar, dass Sie nicht freiwillig auf Ihren Sitzplatz verzichten und keine Gutscheine oder sonstige Vergünstigungen annehmen möchten. Bestehen Sie auf eine schriftliche Bestätigung der Nichtbeförderung und fordern Sie Ihre Ihnen zustehenden Betreuungsleistungen konsequent ein. 

Entschädigung bei Nichtbeförderung – Wie kann ich meinen zukünftigen Flug absichern?

Haben Sie bereits Ihre nächste Reise geplant? Möchten Sie Ihren zukünftigen Flug absichern? Wenn es zu einer Flugverspätung (Verspätung) oder gar einer Flugannullierung (Flugausfall) kommt, informieren wir Sie gerne über Ihre Rechte.

Geben Sie einfach im Voraus Ihre Flugdaten in unseren Entschädigungsrechner ein. Wenn wir Potenzial für eine Ausgleichszahlung gemäß der EU-Verordnung erkennen, werden wir uns mit Ihnen in Verbindung setzen. Übrigens: Auch bei einer Überbuchung könnte ein Anspruch auf Entschädigung bestehen.

Übersicht: Fluggastrechte bei Nichtbeförderung

Grund für die Nichtbeförderung

Ursache / Anlass

Freiwillig?

Gerechtfertigt?

Anspruch auf Entschädigung?

Überbuchung – verweigerte Beförderung 

Betriebsintern (Wirtschaftlich) 

Nein 

Nein 

Ja

Überbuchung – freiwilliger Verzicht 

Betriebsintern (Wirtschaftlich) 

Ja

Nicht anwendbar

Nein

Flugzeug zu schwer (z. B. Gewichtslimit) 

Betriebsbedingte Sicherheit 

Nein 

Ja

Nein

Technische Reduzierung der Sitzplätze 

Betriebsbedingte Sicherheit 

Nein 

Ja

Nein

Zu wenig Kabinenpersonal 

Betriebsbedingte Sicherheit 

Nein 

Je nach Einzelfall 

Möglicherweise 

Ungültige / fehlende Reisedokumente 

Passagierverantwortung 

Nein 

Ja

Nein

Sicherheitsbedenken (Verhalten, Bedrohung)

Sicherheit und Ordnung 

Nein 

Ja

Nein

Gesundheitliche Risiken des Passagiers 

Medizinische Gründe 

Nein 

Ja

Nein

Flug verspätet oder ausgefallen?

Gemäß der EU-Fluggastrechte-Verordnung haben Passagiere in Fällen von Verspätungen, Annullierungen, Überbuchungen, und verpassten Anschlussflügen das Recht auf Entschädigung oder Erstattung ihres Tickets.

FAQ zur Entschädigung bei Nichtbeförderung – Boarding verweigert

Ihre Reise verlief nicht wie geplant?

Bei Flugverspätung, Annullierung und Überbuchung kann Passagieren und Passagierinnen eine Entschädigung bzw. Ticketerstattung zustehen. Allright setzt Ihr Recht durch.

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Mara Zatti

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